Juni 2007
REACH tritt in Kraft.
Dezember 2008
Fristablauf für alle Vorregistrierungen
2010
Erste Phase der Registrierungen
Die Registrierung
von Phase-in-Stoffen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder
fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1 oder 2 eingestuft sind und in einer
Menge von einer Tonne oder mehr pro Jahr und pro Hersteller oder Importeur in
der Gemeinschaft hergestellt oder dorthin eingeführt werden.
Die Registrierung von Phase-in-Stoffen, die als sehr giftig für
Wasserorganismen eingestuft sind und die in Gewässern langfristig schädliche
Wirkungen haben können und in einer Menge von 100 Tonnen oder mehr pro Jahr
und pro Hersteller oder Importeur in der Gemeinschaft hergestellt oder dorthin
eingeführt werden.
Die Registrierung von Phase-in-Stoffen, die in einer Menge von 1000 Tonnen
oder mehr pro Jahr und pro Hersteller oder Importeur in der Gemeinschaft
hergestellt oder dorthin eingeführt werden.
2011-2013
Zweite Phase der Registrierungen
Die
Registrierung von Phase-in-Stoffen, die in einer Menge von 100 Tonnen oder
mehr pro Jahr und pro Hersteller oder Importeur in der Gemeinschaft
hergestellt oder dorthin eingeführt werden.
2013-2018
Letzte Phase der Registrierungen
Die
Registrierung von Phase-in-Stoffen, die in einer Menge von einer Tonne oder
mehr pro Jahr und pro Hersteller oder Importeur in der Gemeinschaft
hergestellt oder dorthin eingeführt werden.