REACH, die europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, E valuation,
Authorisation and Restriction of Chemicals) trat am 1. Juni 2007 in
Kraft. REACH sieht für die Industrie eine größere Verantwortung bei der
Handhabung von Risiken vor, die von Chemikalien für die menschliche Gesundheit
und für die Umwelt ausgehen können. REACH ersetzt verschiedene Richtlinien und
nationale Gesetze durch ein zielgerichtetes und einheitliches System.
Stoffe, für die andere besondere Rechtsvorschriften gelten (beispielsweise
Lebensmitteln und Futtermittel) sind von REACH ausgenommen. Für diese Stoffe
werden auch weiterhin die derzeit geltenden Rechtsvorschriften Anwendung
finden.
REACH gilt für zahlreiche allgemein verwendete Stoffe, einschließlich solcher
Stoffe, die wir in unserem täglichen Leben verwenden. Um eine kontinuierliche
Versorgung mit allen diesen Chemikalien sicherzustellen, muss jede einzelne
Chemikalie bei der Europäischen Chemikalienagentur
ECHA in Helsinki registriert werden (
http://ec.europa.eu/echa/).
Alle Hersteller und
Importeure eines Stoffs, der in einer Menge von
mehr als einer Tonne pro Jahr hergestellt bzw. importiert wird, müssen die
Risiken angeben, die mit den von ihnen hergestellten bzw. eingeführten Stoffen
verbunden sind. Ferner müssen für jeden Stoff und für jede Form seiner
Verwendung angemessene Risikomanagementmaßnahmen entwickelt werden. Die
Informationen müssen an nachgeschaltete Anwender weitergegeben werden, damit
diese den jeweiligen Stoff sicher handhaben können. Für die Kommunikation
innerhalb der Kette wird das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem verwendet.
Die Informationen werden in erweiterten Sicherheitsdatenblättern (eSDS)
angegeben, in denen sowohl die Risiken als auch die empfohlenen sicheren
Handhabungen aufgeführt werden.
Ohne die vorgeschriebenen Informationen dürfen Stoffe, auf die REACH Anwendung
findet, weder in der Europäischen Union hergestellt, gehandelt oder verwendet
noch dorthin eingeführt werden.