1. Vorregistrierung
Der erste Schritt des REACH-Verfahrens ist die Vorregistrierung. Die
Vorregistrierung wird innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten stattfinden,
der am 1. Juni 2008 beginnt und am 1. Dezember 2008 endet.
2. Stoffspezifische Foren zum Austausch von Stoffinformationen (Substance
Information Exchange Forums, SIEF)
Alle Hersteller und Importeure, die für denselben Stoff eine Vorregistrierung
veranlassen, nehmen automatisch am SIEF für den jeweiligen Stoff teil. Es gilt
der Grundsatz: ein Stoff, ein SIEF. Ein SIEF erleichtert den
Informationsaustausch und eine Einigung über die Einstufung und Kennzeichnung
chemischer Stoffe. Alle Teilnehmer stellen in dem SIEF die vorliegenden
Untersuchungen zur Verfügung, gehen auf die Anfragen anderer Teilnehmer ein,
benennen Aspekte, für die gegebenenfalls weitere Untersuchungen durchzuführen
sind, und leiten die hierfür erforderlichen Schritte ein.
Können einzelne Teilnehmer Untersuchungen zur Verfügung stellen, müssen sich
die Teilnehmer über eine Aufteilung der Kosten einigen. Stehen die
erforderlichen Untersuchungen nicht zur Verfügung, müssen sich die Teilnehmer
darauf verständigen, wer eine bestimmte Untersuchung durchführt und wie die
Kosten aufgeteilt werden.
3. Registrierung
Für die Registrierung eines Stoffs muss ein mengenabhängiger Datensatz in
einem Dossier bereitgestellt werden. Bei Stoffen, die in größeren Mengen
vorhanden sind oder die ein Gefährdungspotenzial aufweisen, werden zusätzliche
Informationsanforderungen zu erfüllen sein. Hersteller desselben Stoffs können
sich gegebenenfalls formal zusammenschließen, um für diesen Stoff zusammen ein
einziges Dossier zu erstellen und vorzulegen.
Für Stoffe in Mengen von mehr als zehn Tonnen pro Jahr ist die Vorlage eines
Stoffsicherheitsberichts (CSR) vorgeschrieben (einschließlich einer
grundlegenden Risikobewertung), in dem beschrieben wird, wie ein Stoff für
jede geplante Verwendung zu handhaben ist. Diese Informationen werden im
Rahmen des erweiterten Sicherheitsdatenblatts an die nachgeschalteten Anwender
weitergegeben.
Das IT-Format für die Registrierung dieser Dossiers ist IUCLID5, ein
internationaler Standard für die Übermittlung von Informationen über
(gefährliche) Stoffe.
4. Zulassung
Während des Registrierungsverfahrens werden die Dossiers über die einzelnen
Stoffe bewertet, um diese dann abschließen zu können. In diesem Zusammenhang
wird einigen Dossiers im Hinblick auf die vorgelegten Informationen über
Gefahren und Risiken besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die ECHA wird ein
Verzeichnis der für eine Zulassung in Frage kommenden Stoffe vorlegen, bei
denen die Agentur angesichts des Gefährdungspotenzials eine zusätzliche
Zulassung für notwendig erachtet.
Um die ECHA und die Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, dass diese Stoffe
kein Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung oder der Umwelt darstellen,
können gegebenenfalls weitere Tests oder Risikobewertungen verlangt werden. In
einigen Fällen könnte am Ende das Verbot stehen, den Stoff in Verkehr zu
bringen, beispielsweise dann, wenn die Gefahr als hoch eingeschätzt wird und
es einen technisch realisierbaren Ersatzstoff gibt.
Zum Zulassungsverfahren gehört auch die Vorlage einer Analyse der
sozioökonomischen Folgen der Verwendung des jeweiligen Stoffes, einer
Übersicht über Alternativen für jede Verwendung und einer Erläuterung der
Gründe dafür, warum ein bestimmter Stoff für die geplante Verwendung im
Verkehr bleiben sollte und kann. Ein Verzeichnis der für eine Zulassung in
Frage kommenden Stoffe wird 2009 erstellt.