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Welche schritte sind zu befolgen?

1. Vorregistrierung

Der erste Schritt des REACH-Verfahrens ist die Vorregistrierung. Die Vorregistrierung wird innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten stattfinden, der am 1. Juni 2008 beginnt und am 1. Dezember 2008 endet.

2. Stoffspezifische Foren zum Austausch von Stoffinformationen (Substance Information Exchange Forums, SIEF)

Alle Hersteller und Importeure, die für denselben Stoff eine Vorregistrierung veranlassen, nehmen automatisch am SIEF für den jeweiligen Stoff teil. Es gilt der Grundsatz: ein Stoff, ein SIEF. Ein SIEF erleichtert den Informationsaustausch und eine Einigung über die Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe. Alle Teilnehmer stellen in dem SIEF die vorliegenden Untersuchungen zur Verfügung, gehen auf die Anfragen anderer Teilnehmer ein, benennen Aspekte, für die gegebenenfalls weitere Untersuchungen durchzuführen sind, und leiten die hierfür erforderlichen Schritte ein.

Können einzelne Teilnehmer Untersuchungen zur Verfügung stellen, müssen sich die Teilnehmer über eine Aufteilung der Kosten einigen. Stehen die erforderlichen Untersuchungen nicht zur Verfügung, müssen sich die Teilnehmer darauf verständigen, wer eine bestimmte Untersuchung durchführt und wie die Kosten aufgeteilt werden.

3. Registrierung

Für die Registrierung eines Stoffs muss ein mengenabhängiger Datensatz in einem Dossier bereitgestellt werden. Bei Stoffen, die in größeren Mengen vorhanden sind oder die ein Gefährdungspotenzial aufweisen, werden zusätzliche Informationsanforderungen zu erfüllen sein. Hersteller desselben Stoffs können sich gegebenenfalls formal zusammenschließen, um für diesen Stoff zusammen ein einziges Dossier zu erstellen und vorzulegen.

Für Stoffe in Mengen von mehr als zehn Tonnen pro Jahr ist die Vorlage eines Stoffsicherheitsberichts (CSR) vorgeschrieben (einschließlich einer grundlegenden Risikobewertung), in dem beschrieben wird, wie ein Stoff für jede geplante Verwendung zu handhaben ist. Diese Informationen werden im Rahmen des erweiterten Sicherheitsdatenblatts an die nachgeschalteten Anwender weitergegeben.

Das IT-Format für die Registrierung dieser Dossiers ist IUCLID5, ein internationaler Standard für die Übermittlung von Informationen über (gefährliche) Stoffe.

4. Zulassung

Während des Registrierungsverfahrens werden die Dossiers über die einzelnen Stoffe bewertet, um diese dann abschließen zu können. In diesem Zusammenhang wird einigen Dossiers im Hinblick auf die vorgelegten Informationen über Gefahren und Risiken besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die ECHA wird ein Verzeichnis der für eine Zulassung in Frage kommenden Stoffe vorlegen, bei denen die Agentur angesichts des Gefährdungspotenzials eine zusätzliche Zulassung für notwendig erachtet.

Um die ECHA und die Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, dass diese Stoffe kein Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung oder der Umwelt darstellen, können gegebenenfalls weitere Tests oder Risikobewertungen verlangt werden. In einigen Fällen könnte am Ende das Verbot stehen, den Stoff in Verkehr zu bringen, beispielsweise dann, wenn die Gefahr als hoch eingeschätzt wird und es einen technisch realisierbaren Ersatzstoff gibt.

Zum Zulassungsverfahren gehört auch die Vorlage einer Analyse der sozioökonomischen Folgen der Verwendung des jeweiligen Stoffes, einer Übersicht über Alternativen für jede Verwendung und einer Erläuterung der Gründe dafür, warum ein bestimmter Stoff für die geplante Verwendung im Verkehr bleiben sollte und kann. Ein Verzeichnis der für eine Zulassung in Frage kommenden Stoffe wird 2009 erstellt.

REACH

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