Um welche Stoffe geht es?
REACH schreibt vor, dass ausnahmslos alle chemischen Stoffe, die in der EU
hergestellt, verwendet oder dorthin eingeführt werden, registriert werden
müssen. Schätzungen gehen davon aus, dass in der EU mehr als 30 000
Stoffe unter die REACH-Verordnung fallen und registriert werden müssen. Im
Hinblick auf die erforderlichen Kapazitäten für diesen Umfang an
Registrierungen, ist ein in Phasen aufgeteiltes Vorgehen vorgesehen. Vorrang
haben Stoffe, die in großen Mengen vorhanden oder besorgniserregend sind
(beispielsweise jene Stoffe, die Krebs erzeugen können).
Das nachstehende Schaubild zeigt die Terminierung der verschiedenen Phasen.
Gibt es Ausnahmen?
Stoffe, die nicht unter die REACH-Verordnung fallen, sind von der
Registrierungspflicht ausgenommen. Hierzu zählen Abfälle, Stoffe in
Lebensmitteln und Futtermitteln, Wirkstoffe für pharmazeutische Anwendungen
und Polymere. Die Monomere von Polymeren müssen
jedoch registriert werden.
Für Produkte, die für die Forschung bzw. Prozessforschung geliefert werden,
wird es ein weniger strenges System geben, das einen fünfjährigen
Forschungszeitraum ermöglicht, in dem Mengen von bis zu einer Tonne pro Jahr
verwendet werden dürfen.
Sind Sie ein Importeur oder Hersteller in der EU?
Wenn Sie chemische Stoffe in der EU herstellen
oder dorthin einführen, müssen Ihre Stoffe
gemäß dem vorgegebenen Zeitplan registriert werden.
Für die gefährlichsten Stoffe ist ein zusätzliches Zulassungsverfahren
vorgeschrieben, in dessen Rahmen es erforderlich sein kann, eine Analyse über
die sozioökonomischen Folgen sowie
Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass mögliche Ersatzstoffe in
Betracht gezogen wurden. Die Anwendung eines bestimmten Stoffes kann auf
bestimmte Verwendungen beschränkt werden.
Sind Sie ein nachgeschalteter Anwender in der EU?
Wenn Sie ein nachgeschalteter Anwender chemischer
Stoffe in der EU sind, müssen Sie überprüfen, ob Ihre Verwendung der
jeweiligen Stoffe derjenigen Verwendung entspricht, die im erweiterten
Sicherheitsdatenblatt des entsprechenden Stoffs aufgeführt ist. Ist dies der
Fall, müssen Sie die angemessenen Risikomanagementmaßnahmen (RMM) anwenden, um
eine sichere Verwendung zu gewährleisten. Ist die geplante Verwendung nicht im
Sicherheitsdatenblatt aufgeführt, müssen Sie den Lieferanten informieren und
die Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um das
Risikomanagement für eine sichere Verwendung zu ermöglichen. Alternativ hierzu
können Sie auch selbst die bestimmten Verwendungen des jeweiligen Stoffs
registrieren lassen.