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Um welche Stoffe geht es?

Um welche Stoffe geht es?

REACH schreibt vor, dass ausnahmslos alle chemischen Stoffe, die in der EU hergestellt, verwendet oder dorthin eingeführt werden, registriert werden müssen. Schätzungen gehen davon aus, dass in der EU mehr als 30 000 Stoffe unter die REACH-Verordnung fallen und registriert werden müssen. Im Hinblick auf die erforderlichen Kapazitäten für diesen Umfang an Registrierungen, ist ein in Phasen aufgeteiltes Vorgehen vorgesehen. Vorrang haben Stoffe, die in großen Mengen vorhanden oder besorgniserregend sind (beispielsweise jene Stoffe, die Krebs erzeugen können).

Das nachstehende Schaubild zeigt die Terminierung der verschiedenen Phasen.

Gibt es Ausnahmen?

Stoffe, die nicht unter die REACH-Verordnung fallen, sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Hierzu zählen Abfälle, Stoffe in Lebensmitteln und Futtermitteln, Wirkstoffe für pharmazeutische Anwendungen und Polymere. Die Monomere von Polymeren müssen jedoch registriert werden.

Für Produkte, die für die Forschung bzw. Prozessforschung geliefert werden, wird es ein weniger strenges System geben, das einen fünfjährigen Forschungszeitraum ermöglicht, in dem Mengen von bis zu einer Tonne pro Jahr verwendet werden dürfen.

Sind Sie ein Importeur oder Hersteller in der EU?

Wenn Sie chemische Stoffe in der EU herstellen oder dorthin einführen, müssen Ihre Stoffe gemäß dem vorgegebenen Zeitplan registriert werden.

Für die gefährlichsten Stoffe ist ein zusätzliches Zulassungsverfahren vorgeschrieben, in dessen Rahmen es erforderlich sein kann, eine Analyse über die sozioökonomischen Folgen sowie Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass mögliche Ersatzstoffe in Betracht gezogen wurden. Die Anwendung eines bestimmten Stoffes kann auf bestimmte Verwendungen beschränkt werden.

Sind Sie ein nachgeschalteter Anwender in der EU?

Wenn Sie ein nachgeschalteter Anwender chemischer Stoffe in der EU sind, müssen Sie überprüfen, ob Ihre Verwendung der jeweiligen Stoffe derjenigen Verwendung entspricht, die im erweiterten Sicherheitsdatenblatt des entsprechenden Stoffs aufgeführt ist. Ist dies der Fall, müssen Sie die angemessenen Risikomanagementmaßnahmen (RMM) anwenden, um eine sichere Verwendung zu gewährleisten. Ist die geplante Verwendung nicht im Sicherheitsdatenblatt aufgeführt, müssen Sie den Lieferanten informieren und die Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um das Risikomanagement für eine sichere Verwendung zu ermöglichen. Alternativ hierzu können Sie auch selbst die bestimmten Verwendungen des jeweiligen Stoffs registrieren lassen.

REACH

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